Ihre Spenden und Zustiftungen

Im Sinne der Gründerin ist es, dass Karlsbader Bürger sich in die Stiftung einbringen können. Deshalb will die Stiftung eine Einrichtung von Karlsbader Bürgern für Karlsbader Bürger sein.

Finanzielle Zuwendungen, die nicht als Zustiftung vorgesehen sind, gelten als Spenden und werden nach den Bestimmungen der Stiftungssatzung verwendet.

Spenden
Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen an die Holzschuh-Stiftung. Sie werden im Gegensatz zu den Zustiftungen nicht dem Vermögens-
stock / Stiftungskapital zugerechnet. Mit einer Spende an die Stiftung unterstützen und erhöhen Sie die laufenden Mittel, mit der die Stiftung Ihre eigenen
Projekte finanziert und / oder Sie tragen damit bei, die auszuschüttenden Fördermittel für Fremdprojekte zu erhöhen. Wie Ihre Spende im Rahmen des
Stiftungszwecks verwendet wird, entscheidet der Stiftungsvorstand.

Zustiftungen
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital der Stiftung für Karlsbader Bürger um den Betrag Ihrer Zustiftung. Durch die Erhöhung des Stiftungs-
kapitals stärken Sie die langfristige Kapitalbasis, steigern somit auch die (Zins-)Erträge der Stiftung und tragen damit zur Erfüllung des Stiftungszweckes
bei. So unterstützen Sie dauerhaft Projekte der Stiftung. Als Zustifter geben Sie Ihr Geld in fremde Hände mit der Gewissheit, dass es zielgerichtet
altruistisch eingesetzt wird. Eigene Rechte erwerben Zustifter nicht, fördern aber schnell und gezielt. So können Bürger eine Zustiftung jederzeit (z.B. durch Erbschaft oder Vermächtnisse) und in jeder Höhe einbringen. Ab 50.000 € ist es dem Zustifter möglich, Zweckbereiche zu bestimmen und mit seinem Namen zu verbinden. Die Verwaltung und Erhaltung der Zustiftungen übernimmt die Karl und Hilde Holzschuh-Stiftung.